Lamuria E-Rechnung

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro: Pflichtangaben und Ausnahmen

Kurz beantwortet

  • Eine Kleinbetragsrechnung liegt nur vor, wenn der Gesamtbetrag höchstens 250 EUR beträgt – bei steuerpflichtigen Umsätzen einschließlich Umsatzsteuer.
  • Pflicht sind Angaben zum leistenden Unternehmen, Ausstellungsdatum, Leistung sowie Gesamtbetrag mit Steuersatz oder Befreiungshinweis.
  • Die Vereinfachung gilt nicht für Leistungen nach §§ 3c, 6a und 13b UStG.
  • Eine vollständige normale Rechnung ist immer möglich. Kleinbetragsrechnung und Kleinunternehmer sind zwei verschiedene Dinge.

Was „Gesamtbetrag höchstens 250 Euro“ bedeutet

§ 33 UStDV knüpft an den Gesamtbetrag der Rechnung an. Die Rechnung darf insgesamt 250,00 EUR betragen, aber nicht 250,01 EUR. Bei einem steuerpflichtigen Umsatz zählt der Betrag einschließlich Umsatzsteuer – also der Betrag, den der Kunde insgesamt zahlt.

BeispielGesamtbetragVereinfachung grundsätzlich möglich?
Materialverkauf inklusive USt249,90 EURJa, sofern kein gesetzlicher Ausschluss greift
Reparatur inklusive USt250,00 EURJa, die Grenze ist eingeschlossen
Dienstleistung inklusive USt250,01 EURNein, vollständige Rechnungsangaben erforderlich

Mehrere selbstständige Vorgänge dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden, nur um unter der Grenze zu bleiben. Bei einer einheitlichen Leistung ist der Gesamtvorgang sachgerecht abzurechnen.

Die vier Mindestangaben nach § 33 UStDV

Eine Kleinbetragsrechnung muss mindestens enthalten:

PflichtangabeSo ist sie verständlich umgesetzt
1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers Wer die Lieferung oder Leistung ausführt, muss eindeutig erkennbar sein.
2. Ausstellungsdatum Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wird.
3. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung Nicht nur „Ware“ oder „Arbeit“, sondern eine nachvollziehbare Bezeichnung mit Menge beziehungsweise Leistungsumfang.
4. Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie Steuersatz – oder Hinweis auf Steuerbefreiung Der Gesamtbetrag darf als eine Summe erscheinen; dazu gehört der anzuwendende Steuersatz. Bei Steuerbefreiung ist stattdessen darauf hinzuweisen.

§ 33 verweist ergänzend auf § 31 UStDV. Danach müssen die Angaben leicht und eindeutig nachprüfbar sein; Name und Anschrift dürfen so bezeichnet werden, dass sich das leistende Unternehmen eindeutig feststellen lässt.

Welche Angaben nicht vorgeschrieben sind

Für die vereinfachte Rechnung verlangt § 33 UStDV insbesondere nicht:

„Nicht vorgeschrieben“ heißt nicht „verboten“. Für interne Zuordnung, Gewährleistungsfälle oder Kundenprozesse können Rechnungsnummer, Empfänger und Leistungsdatum sinnvoll bleiben. Wenn Sie diese Angaben aufnehmen, müssen sie selbstverständlich stimmen.

Wann die Vereinfachung nicht gilt

§ 33 UStDV schließt bestimmte Umsätze ausdrücklich aus. Die Kleinbetragsregeln gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne von:

Dann reicht die vereinfachte Angabengruppe nicht, selbst wenn der Gesamtbetrag unter 250 EUR liegt. Welche zusätzlichen Angaben nötig sind, richtet sich nach dem konkreten Umsatz, insbesondere nach § 14a UStG.

Nicht allein nach Betrag entscheiden: Prüfen Sie zuerst, ob einer der ausgeschlossenen grenzüberschreitenden oder Reverse-Charge-Fälle vorliegt. Bei Unsicherheit ist die vollständige Rechnung der vorsichtigere formale Weg; die steuerliche Einordnung sollte Ihre Steuerberatung klären.

Eine normale Rechnung bleibt immer möglich

Die Kleinbetragsregel ist eine Erleichterung, keine Pflicht zum Weglassen von Angaben. Sie dürfen auch bei 20, 100 oder 250 EUR eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG ausstellen – mit Empfänger, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Netto- und Steuerbeträgen.

Das ist oft sinnvoll, wenn der Geschäftskunde eine Bestellung zuordnen, die Rechnung automatisiert verarbeiten oder den Beleg in einem einheitlichen Workflow prüfen möchte. § 33 bestätigt zugleich, dass eine echte Kleinbetragsrechnung immer als „sonstige Rechnung“ übermittelt werden kann; sie muss also nicht allein wegen eines inländischen B2B-Empfängers als strukturierte E-Rechnung versendet werden.

Kleinbetragsrechnung ist nicht Kleinunternehmer

BegriffWorauf er sich beziehtKernpunkt
Kleinbetragsrechnung eine einzelne Rechnung Gesamtbetrag höchstens 250 EUR und vereinfachte Angaben nach § 33 UStDV
Kleinunternehmer umsatzsteuerlicher Status des Unternehmens Steuerbefreiung nach § 19 UStG; kein regulärer Umsatzsteuerausweis

Ein regelbesteuerter Betrieb kann Kleinbetragsrechnungen ausstellen. Ein Kleinunternehmer kann Rechnungen über mehr als 250 EUR ausstellen. Treffen beide Merkmale zusammen, müssen insbesondere die für den Kleinunternehmer geltenden Hinweise stimmen. Mehr dazu im Ratgeber Kleinunternehmer und E-Rechnung.

Wann ZUGFeRD freiwillig sinnvoll ist

Ihr Kunde kann auch bei einem kleinen Betrag strukturierte Daten wünschen – zum Beispiel, weil alle Lieferantenrechnungen automatisch eingelesen werden. Dann können Sie freiwillig eine vollständige ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 ausstellen. Das lesbare PDF bleibt erhalten, während das eingebettete XML die Buchhaltung des Kunden versorgt.

Fragen Sie vorher, ob der Kunde ZUGFeRD akzeptiert und welche Bestell- oder Lieferantennummer er benötigt. Die Kleinbetragsregel nimmt Ihnen Arbeit ab; sie sollte nicht verhindern, dass die Rechnung zum tatsächlichen Prozess Ihres Kunden passt.

Angebot transparent: Free umfasst aktuell eine Rechnungsnummer je Business und Kalendermonat; XML und PDF derselben Nummer zählen nicht erneut. Anzeigen und Prüfen sind aktuell unbegrenzt kostenlos. Beides ist keine Dauerzusage. Rechnungsinhalte bleiben lokal. Beim Free-Download werden nur pseudonymisierte Hashwerte an den Lamuria-Quota-Zähler gesendet. Pro kostet 9,90 EUR pro Monat oder 99 EUR pro Jahr und ist noch nicht im Verkauf. Pro sendet keinen Quota-Request, kommuniziert aber für Checkout, Aktivierung, spätestens alle sieben Tage erfolgende Lizenzprüfung und Deaktivierung mit Lemon Squeezy; Rechnungsinhalte werden nicht übertragen.

Ihr Kunde wünscht strukturierte Daten?

Eine Kleinbetragsrechnung darf einfach bleiben. Wenn der Geschäftskunde freiwillig eine vollständige E-Rechnung möchte, erstellen Sie ein lesbares ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem EN-16931-XML.

ZUGFeRD freiwillig erstellen

Unbegrenzt erstellen mit Pro: 9,90 €/Monat oder 99 €/Jahr. Preise einschließlich anwendbarer Steuern; Angebot nur für Unternehmer. Alle Details zu Pro und den Preisen

Häufige Fragen

Gilt die 250-Euro-Grenze netto oder brutto?

Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Rechnung. Dieser Gesamtbetrag darf 250 Euro nicht übersteigen; bei einem steuerpflichtigen Umsatz ist damit der Betrag einschließlich Umsatzsteuer gemeint.

Braucht eine Kleinbetragsrechnung eine Rechnungsnummer?

§ 33 UStDV verlangt für die Kleinbetragsrechnung keine Rechnungsnummer. Für Ihre interne Ablage und nachvollziehbare Prozesse kann eine Nummer trotzdem sinnvoll sein. Eine vollständige normale Rechnung mit Rechnungsnummer ist immer möglich.

Ist eine Kleinbetragsrechnung dasselbe wie eine Kleinunternehmerrechnung?

Nein. Kleinbetrag beschreibt die Höhe einer einzelnen Rechnung bis höchstens 250 Euro. Kleinunternehmer bezeichnet die umsatzsteuerliche Behandlung des ausstellenden Unternehmens nach § 19 UStG. Beide Begriffe können zusammentreffen, meinen aber unterschiedliche Regeln.

Darf ich unter 250 Euro trotzdem eine vollständige E-Rechnung ausstellen?

Ja. Die Vereinfachung ist kein Zwang. Sie können immer eine vollständige Rechnung ausstellen und freiwillig ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD verwenden, etwa wenn Ihr Geschäftskunde die Daten automatisiert einlesen möchte.

Quellen

  1. § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
  2. § 31 UStDV – Angaben in der Rechnung
  3. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
  4. § 14a UStG – zusätzliche Pflichten
  5. § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner
  6. Forum elektronische Rechnung Deutschland – ZUGFeRD

Stand 3. September 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und die steuerliche Einordnung Ihres konkreten Umsatzes.