Lamuria E-Rechnung

XRechnung an Behörden senden: erstellen, prüfen und richtig übermitteln

Kurz beantwortet

  • Übernehmen Sie zuerst Leitweg-ID, Bestell-/Lieferantennummer, Portal und Übertragungsweg aus Auftrag oder Rechnungsanweisung.
  • Erzeugen Sie danach die XRechnung als XML, kontrollieren Sie Inhalt und Rechenwege und laden Sie erst die geprüfte Datei hoch.
  • Die Bundesverwaltung nutzt nach der Konsolidierung seit September 2025 zentral die OZG-RE; eine Registrierung ist erforderlich.
  • Lamuria sendet nicht: Lamuria erzeugt und prüft die XML-Datei. Die Übermittlung erfolgt nach Auftraggebervorgabe durch Sie.

Vor dem Erstellen: Auftraggebervorgaben sichern

Bei einer Behördenrechnung entscheidet nicht nur der Inhalt, sondern auch die technische Adresse und der richtige Eingangskanal. Öffnen Sie Auftrag, Bestellung, Vergabeunterlagen und besondere Rechnungsbedingungen, bevor Sie Daten erfassen.

AngabeWarum sie gebraucht wirdQuelle
Leitweg-ID technische Adressierung; in der XRechnung als Käuferreferenz BT-10 Auftraggeber bei Auftragserteilung
Bestell-/Auftragsnummer fachliche Zuordnung und Freigabe Bestellung oder Auftrag
Lieferantennummer Zuordnung zum Kreditorenkonto, wenn mitgeteilt Stammdaten oder Bestellung
Portal/Empfangsweg bestimmt, wo und wie die XML-Datei einzureichen ist Rechnungsanweisung des Auftraggebers
Rechnungsadresse und E-Mail Pflicht- und Kontaktdaten im strukturierten Datensatz Auftrag und eigene Geschäftsdaten

Fehlt die Leitweg-ID, hilft der Ratgeber Leitweg-ID finden. Erfinden Sie keine Kennung und kopieren Sie keine alte ungeprüft: Ein Auftraggeber kann mehrere Empfangsstellen haben.

Was ERechV §§ 3–5 für Bundesaufträge regeln

Die drei zentralen Vorschriften lassen sich so einordnen:

Keine pauschale 1.000-EUR-Regel für jede Behörde: Die genannte Ausnahme stammt aus der E-Rechnungsverordnung des Bundes und betrifft Direktaufträge. Landesrecht, kommunale Vorgaben oder der Vertrag können anders aussehen.

XRechnung in sieben Schritten übermitteln

  1. Vorgaben prüfen: Empfänger, Leitweg-ID, Bestell-/Lieferantennummer, Format, Portal und Kanal schriftlich sichern.
  2. OZG-RE-Konto vorbereiten: Bei einem Bundesauftrag die erforderliche Registrierung nicht erst kurz vor Zahlungsziel beginnen.
  3. Rechnungsdaten erfassen: Leistung, Leistungszeitpunkt/-zeitraum, Steuer, Summen, IBAN und Zahlungsbedingungen vollständig eingeben.
  4. XRechnung erzeugen: Die XML-Datei im Lamuria XRechnung-Generator erstellen. Lamuria übermittelt sie nicht automatisch.
  5. Lokal kontrollieren: XML mit der Anzeige lesen und mit der Prüfung Pflichtangaben sowie Rechenwege kontrollieren.
  6. Nach Vorgabe übermitteln: Datei im genannten Portal hochladen oder den freigeschalteten E-Mail-/Peppol-Weg verwenden.
  7. Status und Original ablegen: Annahme, Ablehnung oder Portalstatus dokumentieren und zusammen mit der unveränderten XML-Datei archivieren.

OZG-RE: zentraler Bundesweg seit September 2025

Stand September 2026 empfängt die Bundesverwaltung nach der Zusammenführung von ZRE und OZG-RE seit September 2025 elektronische Rechnungen über die zentrale OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Die offizielle Bundes-Informationsseite nennt eine einmalige Registrierung als Voraussetzung; sie ist unabhängig vom gewählten Übertragungsweg erforderlich.

Die OZG-RE prüft eingereichte Rechnungen formal. Bei erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung dem Empfänger bereitgestellt; Status und gegebenenfalls Ablehnungsinformation lassen sich über den Plattformprozess verfolgen. Speichern Sie diese Rückmeldung – ein gesendeter E-Mail-Anhang allein beweist noch nicht, dass die Behörde ihn fachlich angenommen hat.

Ob Ihre konkrete Bundesbehörde über OZG-RE erreichbar ist und welcher Kanal freigeschaltet ist, ergibt sich aus der Beauftragung. Auftraggeberangaben bleiben maßgeblich.

Upload, E-Mail oder Peppol: nur nach Vorgabe

WegPasst typischerweise fürWichtig
Manueller Upload wenige bereits erzeugte XRechnungen registrieren, richtige Datei wählen, Status nach Einreichung speichern
E-Mail freigeschaltete, portalgebundene Übermittlung bei passender Empfängervorgabe nicht an eine beliebige Behördenadresse senden; Registrierungs- und Kanalvorgaben beachten
Peppol regelmäßiges oder höheres Rechnungsvolumen mit technischer Anbindung Access Point und korrekte Empfängeradresse erforderlich

Die OZG-RE bietet außerdem eine Weberfassung. Wenn Sie die XRechnung bereits mit Lamuria erzeugt haben, ist für einzelne Vorgänge der Upload der geprüften XML-Datei meist der direkte Weg – sofern genau dieser Weg für den Auftrag freigegeben wurde.

Prüfen und Ablehnungen vermeiden

Kontrollieren Sie unmittelbar vor der Übermittlung:

Eine lokale Lamuria-Prüfung hilft bei Pflichtangaben und Rechenwegen, ist aber kein Versanddienst und kein Ersatz für die formale Portalprüfung. Wird die Rechnung abgelehnt, speichern Sie den Fehlertext, korrigieren Sie die Ursache und reichen Sie die nachvollziehbar korrigierte Datei erneut ein. Ändern Sie nicht nur Dateiname oder Endung.

Länder und Kommunen können abweichen

Die Bundesregeln sind nicht automatisch die Regeln jeder Landesbehörde oder Kommune. Je nach Bundesland und öffentlichem Auftraggeber können ein Landesportal, ein kommunales Portal, E-Mail oder andere Vorgaben gelten. Auch Schwellen und akzeptierte Formate können anders ausgestaltet sein.

Nutzen Sie deshalb diese Reihenfolge: Auftrag und Bestellung → Rechnungsanweisung des Empfängers → zuständige offizielle Portalinformation → allgemeine Ratgeber. Bei Widersprüchen fragen Sie den Auftraggeber schriftlich, bevor Sie senden.

Angebot transparent: Free umfasst aktuell eine Rechnungsnummer je Business und Kalendermonat; XML und PDF derselben Nummer zählen nicht erneut. Anzeigen und Prüfen sind aktuell unbegrenzt kostenlos. Beides ist keine Dauerzusage. Rechnungsinhalte bleiben lokal. Free sendet beim Download nur pseudonymisierte Hashwerte zur Quota-Prüfung an Lamuria. Pro kostet 9,90 EUR pro Monat oder 99 EUR pro Jahr; der Verkauf ist noch nicht live. Pro sendet keinen Quota-Request, kommuniziert aber für Checkout, Aktivierung, spätestens alle sieben Tage erfolgende Lizenzprüfung und Deaktivierung mit Lemon Squeezy. Rechnungsinhalte werden dabei nicht übertragen.

Auftraggeberdaten vollständig? XML jetzt erzeugen

Erstellen Sie die XRechnung mit Leitweg-ID und Auftragsreferenzen, prüfen Sie die Datei lokal und übermitteln Sie sie anschließend selbst über den von der Behörde genannten Weg. Lamuria übernimmt keinen Versand.

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Häufige Fragen

Sendet Lamuria meine XRechnung an die Behörde?

Nein. Lamuria erzeugt die XRechnung als XML-Datei und kann sie lokal anzeigen und prüfen. Die Übermittlung übernehmen Sie selbst über den vom Auftraggeber vorgegebenen Weg, zum Beispiel OZG-RE-Upload, E-Mail oder Peppol.

Welches Portal nutzt die Bundesverwaltung im September 2026?

Seit der Konsolidierung im September 2025 nutzt die Bundesverwaltung zentral die OZG-RE. Vor der Übermittlung ist eine Registrierung erforderlich. Prüfen Sie trotzdem die Auftragsunterlagen, weil der Empfänger die verwendbare Plattform und den Übertragungsweg vorgibt.

Muss es bei Bundesbehörden immer XRechnung sein?

Die E-Rechnungsverordnung nennt XRechnung als grundsätzlichen Standard. Ein anderer Datenaustauschstandard ist möglich, wenn er der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung entspricht. Entscheidend bleiben die Annahmebedingungen des konkreten Auftraggebers.

Gilt die Bundespflicht auch für Direktaufträge bis 1.000 Euro?

Nein. § 3 ERechV nimmt Rechnungen nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro von der Bundespflicht zur elektronischen Rechnungsstellung aus. Eine E-Rechnung bleibt freiwillig oder aufgrund vertraglicher Vorgaben möglich.

Quellen

  1. E-Rechnung in der Bundesverwaltung (OZG-RE, Registrierung, Übertragungswege und Konsolidierung seit September 2025)
  2. Bund – Rechnungssteller, Abschnitt „Die Leitweg-ID“ (abgerufen am 15.09.2026)
  3. § 3 ERechV – Verbindlichkeit der elektronischen Form
  4. § 4 ERechV – Rechnungsdatenmodell und Übermittlung
  5. § 5 ERechV – Rechnungsinhalt
  6. KoSIT – Standard XRechnung

Stand 3. September 2026. Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind ERechV, anwendbares Landesrecht sowie die konkreten Auftrags- und Portalvorgaben Ihres Rechnungsempfängers.