BMF-Schreiben vom 15.10.2025: E-Rechnungen prüfen – und den Nachweis abheften
Kurz beantwortet
- Das zweite BMF-Schreiben zur E-Rechnung (15.10.2025) stellt klar: Formatfehler = keine E-Rechnung. Bloße Geschäftsregelfehler sind heilbar.
- Das BMF empfiehlt Prüfverfahren/Validierungstools; der Validierungsbericht dient als Nachweis.
- Alle Pflichtangaben der §§ 14, 14a UStG müssen im XML selbst stehen – Anhänge oder das PDF-Bild reichen nicht.
- Praxis-Konsequenz: Eingangsrechnungen kurz prüfen, Ergebnis dokumentieren. Die Bildschirm-Prüfung dafür ist aktuell unbegrenzt kostenlos.
Worum es in dem Schreiben geht
Nach dem Einführungsschreiben vom 15.10.2024 hat das Bundesfinanzministerium am 15.10.2025 ein zweites Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Es beantwortet die Fragen, die sich im ersten Praxisjahr der Empfangspflicht aufgestaut hatten – vor allem: Wann ist eine Datei eigentlich eine gültige E-Rechnung, wer trägt das Risiko, und wie weist man Sorgfalt nach?
Für kleine Unternehmen sind drei Punkte relevant – und alle drei haben direkte Konsequenzen für den Alltag.
Formatfehler vs. Geschäftsregelfehler
Das Schreiben zieht eine wichtige Trennlinie:
- Formatfehler – die Datei verletzt das Schema bzw. die technischen Grundregeln des Formats (kaputtes XML, falsche Struktur, unzulässiges Profil): Dann liegt keine E-Rechnung vor, sondern nur eine „sonstige Rechnung". In Zeiträumen und Konstellationen, in denen eine E-Rechnung Pflicht ist, gefährdet das den Vorsteuerabzug des Empfängers, bis eine korrekte Rechnung nachgereicht wird.
- Geschäftsregelfehler – die Datei ist technisch sauber, verletzt aber inhaltliche Regeln der Norm (z. B. eine Rechenregel wie „Netto + USt = Brutto"): Die E-Rechnung bleibt dem Grunde nach eine E-Rechnung; der Fehler sollte aber durch eine korrigierte Rechnung geheilt werden.
Diese Unterscheidung erklärt, warum eine kurze Eingangsprüfung so wertvoll ist: Sie sortiert in Sekunden, ob Sie eine Datei beanstanden müssen (Formatfehler), um Korrektur bitten sollten (Regelverstoß) – oder entspannt verbuchen können.
Die Prüf-Empfehlung und der Nachweis
Der für die Praxis wichtigste Satz des Schreibens: Unternehmen sollen Prüfverfahren bzw. Validierungstools einsetzen – und der Validierungsbericht dient als Nachweis, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Eine harte Prüf-Pflicht mit Sanktionskatalog ist das nicht. Aber es verschiebt die Beweislage: Wer im Streitfall (Betriebsprüfung, Vorsteuer-Diskussion, Zahlungsstreit) einen dokumentierten Prüflauf vorlegen kann, steht deutlich besser da als jemand, der „das PDF kurz angeschaut" hat.
Alles muss ins XML
Dritter Kernpunkt: Sämtliche Pflichtangaben der §§ 14, 14a UStG müssen im strukturierten Teil – also im XML – enthalten sein. Ein Hinweis nur im PDF-Sichtteil einer ZUGFeRD-Rechnung oder in einem angehängten Begleitdokument genügt nicht. Für Aussteller heißt das: Der Generator muss die Angaben an die formal richtigen Stellen schreiben (unsere Generatoren prüfen das live beim Tippen). Für Empfänger heißt es: Im Zweifel zählt, was die Anzeige des XML-Inhalts zeigt – nicht das hübsche PDF-Bild.
Was das praktisch für Sie heißt
- Eingang: Wichtige E-Rechnungen kurz durch die Prüfung ziehen. Bei Formatfehlern: korrigierte Rechnung anfordern, erst dann zahlen. Bei Regelverstößen: Korrektur erbitten, Vorgang notieren.
- Nachweis: Prüfergebnis dokumentieren – Datum, Datei, Ergebnis. (Der PDF-Prüfbericht mit Zeitstempel ist Teil von Pro; die Bildschirm-Prüfung ist aktuell unbegrenzt kostenlos.)
- Ausgang: Eigene Rechnungen vor dem Versand einmal gegenprüfen – erst recht, wenn sie aus einer Software stammen, die Sie neu eingerichtet haben. Unsere Generator-Beispiele bestehen den KoSIT-Referenzvalidator; dieselbe Sorgfalt verdient jede produktive Rechnung.
- Archiv: Original + Prüfnotiz zusammen aufbewahren (8 Jahre; Details im Empfangs-Ratgeber).
Welches Werkzeug wofür
| Werkzeug | Stärke | Grenze |
|---|---|---|
| Lamuria-Prüfung (Browser, kostenlos) | Sofort, ohne Upload: Pflichtangaben + komplette Rechenwege, verständlich erklärt | Kein vollständiger amtlicher Schematron-Regelsatz – das sagen wir offen dazu |
| KoSIT-Referenzvalidator | Amtlicher Regelsatz, maßgeblich im Streitfall | Java-Kommandozeile bzw. Portale mit Datei-Upload; für Laien sperrig |
| Buchhaltungssoftware mit eingebauter Validierung | Prüfung im Arbeitsfluss | Prüftiefe je nach Anbieter unterschiedlich; oft Abo nötig |
Unsere Empfehlung für kleine Betriebe: die schnelle lokale Prüfung als Standard-Eingangskontrolle, der amtliche Validator für die seltenen Zweifels- und Streitfälle.
Eingangskontrolle in zehn Sekunden
Pflichtangaben und Rechenwege aktuell unbegrenzt kostenlos prüfen. Rechnungsinhalte werden lokal im Browser verarbeitet und nicht hochgeladen; der aktuelle Free-Umfang ist keine Dauerzusage.
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Häufige Fragen
Verliere ich wirklich den Vorsteuerabzug bei einer fehlerhaften E-Rechnung?
Riskant wird es, wenn eine E-Rechnung Pflicht ist und die erhaltene Datei wegen Formatfehlern keine ist: Dann fehlt formal eine ordnungsgemäße Rechnung. In der Regel lässt sich das durch eine korrigierte Rechnung heilen – aber eben nur, wenn Sie den Fehler bemerken. Genau deshalb die Eingangsprüfung.
Reicht die Bildschirm-Prüfung oder brauche ich den PDF-Bericht?
Fürs Erkennen von Problemen reicht der Bildschirm völlig. Der PDF-Bericht ist die bequeme Form der Dokumentation – das BMF nennt den Validierungsbericht als Nachweis. Der PDF-Prüfbericht ist Teil von Pro. Ohne Pro tut es auch ein Screenshot des Ergebnisses mit Datum im Rechnungsordner.
Gilt das alles auch für Rechnungen, die ich selbst ausstelle?
Ja, spiegelbildlich: Ihre Kunden prüfen zunehmend automatisch. Eine Rechnung, die durch Validatoren fällt, kommt als Rückfrage oder Zahlungsverzögerung zu Ihnen zurück. Einmal selbst prüfen vor dem Versand spart die Schleife.
Quellen
- BMF – Themenseite Umsatzsteuer (Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2025)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 – Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Neufassung, Volltext)
- § 14 UStG und § 14a UStG (Pflichtangaben)
- KoSIT – Referenzvalidator (amtlicher Prüfsatz)
Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Volltext der BMF-Schreiben.